Der RCDS SH fordert:
• Die Landesregierung und das zuständige Ministerium des Inneren des Landes Schleswig-Holstein ändern die Verwaltungsvorschrift über die öffentliche Beflaggung vom 27. Februar 2012 dahingehend, dass die staatlichen schleswigholsteinischen Universitäten und Hochschulen dauerhaft 1) die Fahne der Bundesrepublik Deutschland, 2) des Landes Schleswig-Holstein und 3) der Europäischen Union zu hissen haben.
• An bereits festgelegten Beflaggungstagen, die Trauertage darstellen, müssen die Flaggen auf Halbmast gesetzt werden oder mit einem Trauerflor versehen werden, damit die Bedeutung für die deutsche Geschichte weiterhin zu erkennen ist.
Der RCDS Schleswig-Holstein e.V. fordert:
•Eine ausgeweitete Einrichtung leicht zugänglicher Wasserspender an stark frequentierten Hörsaal- und Seminargebäuden. •Eine Evaluation durch Fachpersonal, wo die Positionierung solcher Geräte möglich wäre. •Bei Möglichkeit die Finanzierung der Wasserspender und deren Wartung durch vermietete Werbeflächen an besagten Objekten.
•Das Studentenwerk soll darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie viele Anzeigen zu welchen Konditionen zur Finanzierung der Wartung nötig sind.
Der RCDS Schleswig-Holstein e. V. fordert:
• Lehrveranstaltungsevaluationen müssen lernzielorientiert sein.
• Zu diesem Zwecke sollen Dozenten vor Beginn einer Veranstaltung im ersten Schritt die wichtigsten Lernziele ebendieser ausformulieren.
• Im zweiten Schritt sollen Dozenten die wichtigsten Anforderungen ausformulieren, mithilfe derer diese Lernziele erreicht werden können.
• Im dritten Schritt sollen die Studenten ausformulieren, mit welchem Lern- bzw. Prüfungsziel sie selbst in die Veranstaltung gestartet sind, und ob sie es erreicht haben.
• Im vierten Schritt können die Dozenten Freitextraum für Anmerkungen oder weiteres geben.
- Die Einführung eines einkommensunabhängigen BAföG für alle sich in der Ausbildung befindlichen, jungen Bürger
- Die Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme auf die Gesamthöhe der
- Förderung in Abhängigkeit vom späteren Einkommen der Geförderten
- Eine den lokalen Lebensunterhaltungskosten entsprechende Auszahlungshöhe des BAföG
- Keine Kopplung des BAföG an die ALG-Sätze-