Beschlüsse

Bundespolitik

Mittelschichtsloch beseitigen – Elternunabhängiges BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Studenten, deren Eltern Geringverdiener sind, ein zinsloses Darlehen, dessen Höhe abhängig vom Elterneinkommen ist, um ihr Studium zu finanzieren. Jedoch ist die untere Mittelschicht in diesem System aufgrund der bisherigen Vergaberichtlinien stark benachteiligt. Durch dieses Mittelschichtsloch haben gerade Studenten, denen knapp kein BAföG zusteht, große Schwierigkeiten, ihr Studium zu finanzieren. Weiterhin kommen in diesem System Studenten in die Bredouille, deren Eltern zwar laut den Vergaberichtlinien das Geld haben, um das Studium ihrer Kinder zu finanzieren, dies jedoch nicht tun möchten, da dies starke Einschnitte für ihr eigenes Leben bedeuten würde. Diese Studenten haben kaum eine andere Wahl, als unter Leiden ihrer Studienleistungen arbeiten zu gehen oder gegen ihre Eltern vor Gericht zu ziehen.

Daher fordert der RCDS Schleswig-Holstein:

• Eine elternunabhängige Bundesausbildungsförderung,
• ein Zwei-Säulen-Modell der Vergabe von BAföG, das einen Grundbetrag von 200€ und ein zinsloses Darlehen von bis zu 600€ vorsieht,
• eine Beibehaltung der zinslosen Förderung nur bis zum Ende der Regelstudienzeit außer im Härtefall,
• einen maximalen Rückzahlungsbetrag von 15.000€,
• 50% Rückzahlungsermäßigung für Studenten, die während oder maximal drei Jahre nach Beendigung des Studiums Eltern werden,
• eine studienortsunabhängige Vergabe der BAföG-Mittel.

Genug GEZahlt – Keine Kohle mehr von uns!

Wir fordern, alle Studenten schnellstmöglich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags gänzlich zu befreien!

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Studenten in Deutschland verhält es sich derart, dass 38% von ihnen unterhalb der Armutsgrenze leben; damit sind Studenten überproportional häufig ganz konkret von Armut bedroht, so leben insgesamt 15,8% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze.  Auch diejenigen Studenten allerdings, die nicht in diese Gruppe fallen, fühlen sich überdurchschnittlich häufig von finanziellen Sorgen geplagt; hierfür sind erhebliche Umstellungen im Leben und studienbedingte Anschaffungen ein Grund, insbesondere aber die steigenden Mietkosten in Hochschulstädten: Studenten müssen durchschnittlich 31,6% ihres gesamten Haushaltseinkommens auf Wohnkosten aufwenden, bei in einer Wohngemeinschaft wohnenden oder alleinlebenden Studenten sind es sogar 51,1%. Gleichzeitig ist es gerade diese Generation, die sich immer mehr vom linearen Fernsehen, insbesondere gleichwohl vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, abwendet – so landeten in einer Befragung aus dem Jahre 2014 die drei Privatsender Pro7, RTL und RTL II auf den ersten drei Plätzen der beliebtesten Sender unter Jugendlichen, nur 2% der Befragten hingegen nannten ARD oder ZDF.  Schlimmer noch: Unter den größeren deutschsprachigen Fernsehsendern gab es 2022 mit Pro7 nur noch einen einzigen Sender, dessen Publikum nicht durchschnittlich älter als 50 Jahre war.  Auch das Projekt #meinfernsehen stellte im Jahre 2021 fest, dass gerade nichtlineare Streamingangebote oder das Internet den Wunsch junger Menschen nach Ungebundenheit und Freiheit bedienen können.

Zusammenfassend lässt sich hierzu konstatieren: Studenten werden durch die Rundfunkgebühren in Höhe von derzeit 18,36€ monatlich in einem erheblichen Maße durch etwas belastet, das sie kaum in Anspruch nehmen und auf ihrer Prioritätenskala niedriger kaum stehen könnte, und ginge es nach dem Willen der öffentlich-rechtlichen Verantwortungsträger, so würden sie bald noch mehr belastet.  Völlig zurecht forderte der RCDS-Bundesverband daher bereits 2012 in seiner anschließend auch vielbeachteten Kampagne „Genug GEZahlt!“ die Absenkung des Rundfunkbeitrags für Studenten auf 6,00€.


Erschwerend kommt hinzu, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seinen Entscheidungsträgern mehr und mehr missbraucht wird – ursprünglich der neutralen, objektiven Mindestberichterstattung verpflichtet, verkommt er nach und nach zu einem Netzwerk politisch vorgepolter Meinungsmacher und macht sich durch seine offenkundige Schlagseite untragbar. So fallen einzelne Kanäle immer wieder mit Falschnachrichten auf. Es ist unmöglich, an dieser Stelle eine umfassende Übersicht über die unzähligen Manipulationsversuche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu geben, der Angelegenheit mag daher mit einem Beispiel von Bildmanipulation, für die das ZDF bisher bereits wiederholt in Kritik stand, genüge getan sein; so schwärzte es den harmlosen, weißen Wasserdampf rund um die Kühltürme eines Atomkraftwerks zu dunklen Rauchschwaden, um beim Betrachter eine künstliche Panik zu erzeugen. Auch auf ihren Privatkanälen fallen die Autoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuweilen durch verbale Entgleisungen auf und führen damit öffentlich vor Augen, wes Geistes Kind sie sind. So katapultierte Monitor-Chefredakteur Georg Restle den CDU-Politiker Christoph de Vries zurück in die Zeit des Nationalsozialismus , WDR-Moderator Jean-Philippe Kindler rief zur „Radikalisierung“ und „Hetze gegen diese Scheißpartei [CDU]“ auf  und ZDF-Magazin-Autor Tristan Herold veröffentlichte ein Photo des aufgebahrten Leichnams von Papst emeritus Benedikt XVI. verbunden mit der Frage, wer sich noch daran erinnere, wie er früher das Schulbrot über die Sommerferien in der Tasche vergessen habe, garniert mit vier tränenlachenden Smileys.


Abschließend seien die finanziellen Skanaleskapaden erwähnt, derer sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu laben scheint. Während der gemeine Student auf fünf Mittagskaffees verzichten muß, um seine Rundfunkgebühr abstottern zu können, gönnen sich die Senderintendanten Millionengehälter , Massagesitzkarossen  und Vetternwirtschaft . Diese netten Lebensgenüsse setzen sie notwendigenfalls auch gegen mittellose Studenten mit brachialer Gewalt durch.  Eine derartige Bedienungsmentalität auf Kosten der finanzschwachen Teile unserer Gesellschaft ist mindestens unmoralisch. Studenten haben mehr als genug finanzielle Sorgen – es ist daher an der Zeit, daß sie zeitnächst vom Rundfunkbeitrag entlastet werden.

Landespolitik

JAVO-Novellierung und juristisches Staatsexamen – Ministeriale Fehlentscheidung korrigieren!

Der RCDS Schleswig-Holstein lehnt die aktuelle Fassung der Juristenausbildungsverordnungsnovellierung (JAVO-Novellierung) ausdrücklich ab. Wir sprechen uns sowohl gegen eine siebte Strafrechtsklausur als auch gegen die Streichung jeglicher Ruhetage aus! Im Übrigen fordern wir die Einführung des Bachelor of Laws!

(Aktualisierung: Auch nach dem erfolgten Kabinettsbeschluss zu dieser Angelegenheit vom 18. Juli 2023 lehnen wir die nunmehr neue JAVO ausddrücklich ab und fordern das Justizministerium des Landes dazu auf, seine Fehlentscheidung zu korrigieren!)

Angehende Juristen in Schleswig-Holstein müssen derzeit ihre Examensklausuren noch mit der Hand schreiben. Eine Möglichkeit, die Klausuren am Laptop zu schreiben, gibt es in Schleswig-Holstein noch nicht. Dabei sollte die Ausbildung und Prüfung an die Anforderungen des modernen Berufslebens angepasst werden. Der RCDS Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die juristischen Staatsprüfungen in ein effizientes, zukunftsfähiges Prüfungsformat überführt und IT-unterstützt durchgeführt werden. Ein elektronisches Staatsexamen spart zudem nicht nur Papier, sondern sorgt auch für eine bessere Lesbarkeit der Klausuren für die Korrektoren. So wird die Handschrift als unterbewusster Bewertungsgegenstand ausgeschlossen, die Korrektur vereinfacht und den Prüflingen gleichzeitig eine effiziente nachträgliche Bearbeitung während der Klausur ermöglicht. Auch ohne eine vollständig durchgeführte digitale Staatsprüfung ist die digitale Sicherung der Examensklausuren mehr als wünschenswert und überfällig. Es kam schon öfter vor, dass Examensklausuren auf dem Postweg verschwanden. Um dem in Zukunft vorzubeugen, ist es notwendig, dass handschriftliche Examensklausuren noch vor der Übermittlung an den Erstkorrektor digitalisiert werden. Damit wird sichergestellt, dass im Falle des Verlorengehens die tatsächliche Prüfungsleistung des jeweiligen Prüflings bewertet werden kann.

Um die Chancengleichheit zwischen den Prüflingen zu gewährleisten, sollen hierfür einheitliche Laptops bereitgestellt werden. Dabei muss besonderer Wert auf die Daten- und Rechtssicherheit der Systeme gelegt werden. Die Laptops sollen mit einem Sichtschutz ausgestattet werden und keinen Zugang zum Internet haben, um Betrugsversuche zu unterbinden. Eine enge Zusammenarbeit mit Bremen und Hamburg, mit denen Schleswig-Holstein bereits ein gemeinsames Prüfungsamt, zuständig für das zweite Staatsexamen, teilt, bietet die Möglichkeit, auch die Digitalisierung der Staatsexamina in den nördlichen Bundesländern gemeinsam zu vollziehen und so die Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen sicherzustellen.

Der RCDS Schleswig-Holstein fordert daher:

  • die Einführung der elektronischen Staatsprüfung für Juristen,
  • eine fünfjährige Übergangsphase, in der die Prüflinge ein Wahlrecht zwischen elektro­ni­scher und hand­schrift­li­cher An­fer­ti­gung haben.
  • die Digitalisierung handschriftlicher Examensklausuren,
  • die Bereitstellung einheitlicher Laptops,
  • die Einführung von freiwilligen 10-Finger-Schreiben-Seminaren an der Juristischen Fakultät.

Faires PJ – Wir sind noch nicht am Ziel!

Die eingeführte Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00€ ist ein guter Anfang und ein starker Erfolg! Aber sie ist längst nicht genug, wir setzen uns ein für den BAföG-Satz!#

 

PJ-Studenten tragen wesentlich zum Gelingen der klinischen Patientenversorgung bei. PJler unterstützen den Klinikablauf mit einer regulären Arbeitszeit von mindestens 40 Stunden pro Woche als günstige oder teilweise sogar kostenlose Arbeitskräfte. Auch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck zählte bisher zu einer der Einrichtungen, die den PJ-Studenten als Dankbarkeit für ihre Arbeit, die auch oftmals Überstunden umfasst, nichts weiter als eine Mahlzeit in der Cafeteria finanzierten. Dabei werden PJler heutzutage häufig sogar als kostengünstiger Ersatz von Vollzeitkräften aufgrund von Personalmangel eingesetzt.

Neben der Vollzeitbeschäftigung wird durch die fehlende oder ungenügende Aufwandsentschädigung somit zusätzlich von vielen Studenten erwartet, dass diese sich ihren Lebensunterhalt in der knappen Freizeit verdienen. 40% der Medizinstudenten müssen im PJ auf ihr Erspartes zurückgreifen. Rund 28% sind neben der emotional und körperlich belastenden Vollzeittätigkeit am Krankenbett zudem noch auf Nebenjobs angewiesen. Anstatt unterrichtet zu werden oder lernen zu dürfen (Examensvorbereitung, Vor- und Nachbereitung des Stationsalltags) werden PJ-Studenten mancherorts größtenteils für stumpfe Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Botengänge und Dokumentation eingesetzt, um den Stationsalltag am Laufen zu halten.

Die Anerkennung der Arbeitsleistung von PJlern durch eine Aufwandsentschädigung, mit der sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt, ist aber nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch des Respekts und der Wertschätzung.

In Folge der unterschiedlichen Aufwandsentschädigungssummen ist es derzeit übliche Praxis, dass sich die Studenten die Klinik, in der sie ihr PJ absolvieren wollen, anhand der Vergütungsleistungen aussuchen. Somit entscheidet also häufig allein die Summe und nicht die eigentlich wichtigen Kriterien wie die Lehrqualität, der eigene Interessenschwerpunkt oder der Ruf eines Hauses. Durch eine landes- (oder noch besser bundes-)einheitliche Aufwandsentschädigung wären endlich wieder die entscheidenden Qualitäten in der medizinischen Ausbildung ausschlaggebend für die Wahl der Medizinstudenten.

Weitere Probleme bestehen in der unfairen Fehlzeitregelung, nach der sich Medizinstudenten immer wieder krank zu Arbeit schleppen.

Der RCDS Schleswig-Holstein fordert daher:

  • die Einführung einer bundesweiten und angemessenen Aufwandsentschädigung, orientiert am BAföG-Höchstsatz, für Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ),
  • die Etablierung einer Lehrpflicht mit mindestens 4 Stunden Lehrveranstaltungen und mindestens 8 Stunden Selbststudium pro Woche,
  • einen verstärkten Einsatz für eine faire Fehlzeitenregelung im PJ, in der Krankheiten und Erholungszeit getrennt voneinander betrachtet werden,
  • die Bereitstellung eigener Arbeitskleidung und eigener Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleidung und persönliche Gegenstände der Studenten.

Stärkung ziviler Soldaten und militärischer Forschung sowie studierender Soldaten

Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unschätzbar wertvollen Dienst für unser Land und unsere Gesellschaft. Sie setzen sich selbst großen Entbehrungen aus und kämpfen für Frieden, Freiheit und Sicherheit. In Zeiten von globalen Pandemien und zerstörerischen Naturkatastrophen ist die Bundeswehr als fundamentaler Teil unserer Gesellschaft unabdingbar. Die Aufgabe der Gesellschaft muss es daher sein, die Solidarität mit unserer Bundewehr öffentlich noch stärker zum Ausdruck zu bringen. Auch an unseren zivilen Universitäten verdient die Bundeswehr eine größtmögliche Unterstützung. Einigen unserer Soldatinnen und Soldaten wird es im Rahmen einer dualen Ausbildung ermöglicht, ihr Studium an zivilen Universitäten (beispielsweise in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie) zu absolvieren. Obwohl sie für die Zeit des Studiums beurlaubt sind, ist das Tragen der Uniform häufig notwendig. Hierbei kommt es nicht selten im Rahmen des Studienalltages zu verbalen Anfeindungen und Beleidigungen von Seiten ideologisch agierender Akteure, zumeist aus dem linken Spektrum. Diesen Akteuren zufolge müsse „eine Militarisierung von Universitäten“ sowie das Auftreten von, so wörtlich, „Mördern“ in Uniform auf dem Gelände der Universitäten verhindert werden. Um diesem zunehmend antimilitaristischen Mainstream an Universitäten entgegenzuwirken, ist eine Stärkung der zivilmilitärischen Zusammenarbeit zwischen Institutionen von Universitäten und Bundeswehr stärker in den Fokus zu nehmen.

Darüber hinaus sprechen wir uns vehement gegen jede Form der Zivilklauseln und für eine Stärkung der militärischen Forschung aus.

Der RCDS Schleswig-Holstein fordert daher:

  • ein klares Bekenntnis der Studierendenparlamente sowie der Hochschulleitungen zur Bundeswehr/unseren Soldatinnen und Soldaten, die zivil an unseren Universitäten studieren.
  • die Stärkung des öffentlichen Bildes unserer Bundeswehr im Rahmen universitärer Lehrveranstaltungen und Berufsmessen.
  • die verstärkte zivil-militärische Forschung, wie dies beispielsweise zwischen dem Institut für Sicherheitspolitik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Deutschen Marine im Rahmen des jährlich stattfindenden „Kiel International Seapower Symposium“ gehandhabt wird.

Mensakonzept landesweit reformieren!

Je nach Studie sind die Mensen Schleswig-Holsteins entweder die teuersten oder die zweitteuersten Mensen im gesamten Bundesgebiet (UNICUM, 18.11.2017; ottonova, o.D.). Der durchschnittliche Mensapreis beträgt 2,20€, an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sind es dagegen 3,20€ (ebd.). Studenten haben ohnehin schon überdurchschnittlich hohe finanzielle Sorgen, was den Bestreit ihres Lebensunterhalts anbelangt, und durch die ansteigende Inflation wird sich dieses Problem nur verschlimmern. Völlig zurecht forderte die Landesastenkonferenz daher bereits am 13. September ein Umdenken – dieser Forderung sollte sich der RCDS unbedingt anschließen! Zu dieser Konzeptreform gehört jedoch auch die Abkehr von grünideologischer Kundenerziehung zugunsten eines verstärkten Fokus auf Qualität!

Der RCDS Schleswig-Holstein fordert daher:

• die umfassende Reformierung des Mensakonzepts durch das Studentenwerk Schleswig-Holstein;

  • darunter die Bereitstellung wenigstens eines Gerichts für maximal 2,20€ täglich an jedem Hochschulstandort sowie eine Preisobergrenze i.H.v. 5,00€;
  • darunter eine Flexibilisierung der Portionsgrößen;
  • darunter das Bekenntnis zu einer ausgewogenen und durchschnittskundenfreundlichen Ernährung, was qualitativ hochwertige Fleischgerichte selbstverständlich mit einschließt;
  • darunter die Installation kostenloser Wasserspender in den Mensen;
  • darunter die verstärkte Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, um ein verbessertes Mensakonzept auch mithilfe von Sponsoren zu ermöglichen;

• die Einführung eines Gutscheinsystems.

Bekenntnis zum Korporationswesen – Studentenverbindungen das Podium

Wir bekennen uns zur klar und unverrückbar zur Tradition des deutschen Korporationswesens, lehnen jede Form von Vorurteilen oder Gewalt gegen Studentenverbindungen ab und fordern die schleswig-holsteinischen Asten dazu auf, auf den Campus Veranstaltungen von und mir statt über und gegen Korporationsstudenten zu organisieren. Wir bieten nicht nur in dieser Sache organisatorische Hilfe an, sondern suchen darüber hinaus aktiv den offensiv in die öffentliche Presseberichterstattung beziehungsweise den universitätsinternen Diskurs überall dort, wo Studentenverbindungen Gegenstand davon sind. Abschließend sieht sich der RCDS Schleswig-Holstein auch im RCDS Bund gegenüber seinen Mitstreitern aus den anderen Landesverbänden als Vorreiter in dieser Hinsicht.

Plattdüütsch un uns Minnerheitenspraken starken

2024 warrt de Europääsche Charta van de Regional- und Minnerheitenspraken fiefuntwintig Johren oold. Düütschland un besünners de noorddüütschen Bunneslänners hebbt sick de Plickt opdohn, ehre Regional- un Minnerheitenspraken (in Sleswig-Holsten sünd dat Plattdüütsch, Däänsch, Frasch un Romanes) to höden nto starken. Man in de Praxis is dat helaas so, dat Platt an de Universiteiten un an de Scholen jümmers nog een Orchideeënleven pleegt. De nedersaksische Lannesregeren besloot 2017, dat Plattdüütsch an de Lannesscholen as Wahlplichtfack anboden warrn mutt, un de Universitet Ollnborg föhrt nu to’t Johr 2024 een autonoom Studiengang Plattdütsch B.A. un M.E. in. För een tokomend Stöön van’t Plattdüütsche is’t ook bi us in SH unmissbaar, dat dat passeert, un door mutt Lihrerutbillen akkraat so wesen as ook de Forschen, denn Platt is een Sprook akkraat so as annere, un SH schull hier Voortrekker wesen.

  • De Lannesregeren schall maaken, dat an de Christian-Albrechts-Universiteit to Kiel – analog to’t Kunzept van de Carl-van-Ossietzky-Universiteit Ollnborg – lang- bit middelfristig een Bachelor of Arts un een Master of Education as ook een Master of Arts för’t Nedderdüütsche inföhrt warrt;
  • De Christian-Albrechts-Universiteit to Kiel schall een Konzept daarto utarbeiden;
  • De Europa-Universiteit Flensburg schall maaken, dat ut se ehre Opboomodulen een autonoom Zertifikaatstudium warrt;
  • Dat schall allgemeen mehr in de Forschen an’t Plattdüütschen investeert un de Lihrerbilden starkt warrn.

Dauerbeflaggung an allen Hochschulen des Landes

Der RCDS Schleswig-Holstein e.V. fordert:

  • Die Landesregierung und das zuständige Ministerium des Inneren des Landes Schleswig-Holstein ändern die Verwaltungsvorschrift über die öffentliche Beflaggung vom 27. Februar 2012 dahingehend, dass die staatlichen schleswig-holsteinischen Universitäten und Hochschulen dauerhaft die Fahne der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Schleswig-Holstein und der Europäischen Union zu hissen haben.
  • An bereits festgelegten Beflaggungstagen, die Trauertage darstellen, müssen die Flaggen auf Halbmast gesetzt werden oder mit einem Trauerflor versehen werden, damit die Bedeutung für die deutsche Geschichte weiterhin zu erkennen ist.
     

Rechtlicher Hintergrund

Entsprechend dem Gesetz über Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957, zuletzt geändert am 29. November 2011, und der Verwaltungsvorschrift über öffentliche Beflaggung haben die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes an den vom Innenministerium festgelegten Tagen ohne besondere Anordnung zu flaggen. In Schleswig-Holstein ist durch diese Verwaltungsvorschrift an besonderen Tagen wie Feier-, Trauer- oder Gedenktagen zwingend eine Beflaggung der öffentlichen Gebäude vorgesehen.  Neben den allgemeinen Beflaggungstagen in ganz Deutschland kommen noch die Wahltage zu  Landtags-, Gemeinde- und Kommunalwahlen hinzu. Diese Verwaltungsvorschrift regelt ebenfalls die Durchführung der Beflaggung.

Dauerbeflaggung von Hochschulen
Die Verwaltungsvorschrift über die Beflaggung in Schleswig-Holstein weist, im Vergleich mit den Beflaggungsverordnungen anderer Bundesländer, bereits einige Besonderheiten auf. So werden während jeder Tagung des Landtags das Landeshaus, für die Dauer der Kieler Woche, alle in Kiel gelegenen Dienstgebäude des Landes, und werktags die Gebäude der Ministerien beflaggt. Grundsätzlich gilt für die Durchführung der Beflaggung, dass die Landesflagge bzw. die Landesdienstflagge, die Bundesflagge und die Europaflagge gemeinsam gesetzt werden.

Folglich fordert der RCDS SH die Verwaltungsvorschrift über öffentliche Beflaggung um den Punkt zu ergänzen, dass den staatlichen schleswig-holsteinischen Hochschulen und Universitäten vorgeschrieben wird, tägliche eine Fahne des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein sowie der Europäischen Union zu hissen.

Eine dauerhafte Beflaggung aller Hochschulen und Universitäten fördert eine Identifikation mit den Symbolen der deutschen und europäischen Demokratie. Außerdem werden Berührungspunkte geschaffen, um sich mit den deutschen und europäischen Wertvorstellungen auseinander zu setzen.

Das Ziel unserer Gesellschaft sollte sein, dass an Hochschulen und Universitäten nicht nur erfolgreiche Akademiker ausgebildet werden. Sondern auch Bürger, die sich in die deutsche und europäische Gesellschaft konstruktiv einbringen.

Die Beflaggung stellt in großen Maß ein Bekenntnis zu unseren regionalen, deutschen und europäischen Wurzeln dar. Gerade in der heutigen Zeit, in der die demokratischen und europäischen Ideen von Populisten infrage gestellt werden, fordert der RCDS SH durch die Beflaggung der Hochschulen und Universitäten eine klare Positionierung zu unseren demokratischen europäischen Werten. Dies ist eine gute Möglichkeit den Feinden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Öffentlichkeit, entschlossen entgegenzutreten, die Bedeutung Europas zu betonen und an Hochschulen und Universitäten das demokratische Wertverständnis unserer Gesellschaft zu stärken.

Kostenlose Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen und auf den Fördefähren

Wir fordern die kostenlose Fahrradmitnahme bei Fahrten mit dem Semesterticket in den Nahverkehrszügen und auf den Fördefähren.

Wir stehen hinter einer umweltfreundlichen Mobilitätswende durch einen gut ausgebauten ÖPNV. Das landesweite Semesterticket leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Wir wollen die Attraktivität des Semestertickets weiter steigern und unterstützen eine kostenlose Fahrradmitnahme bei Fahrten mit dem Semesterticket. Bisher müssen Studenten, die ihr Fahrrad mit in den ÖPNV nehmen wollen, eine Extrafahrradtageskarte für 4,50€ oder eine Fahrradeinzelkarte für Kurzstrecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder den Fördefähren bezahlen. Diese Preise sind nicht verhältnismäig und erschweren das Pendeln mit Bus und Bahn. Studenten, die nicht vor Ort in ihrer Unistadt leben und deshalb teilweise zwei Fahrräder brauchen, werden benachteiligt. In allen Nahverkehrszügen und auf den Fähren stehen Fahrradplätze zur Verfügung, die genutzt werden können. Da in Bussen der Platz für ein Fahrrad oft nicht ausreichend ist, soll sich die kostenlose Mitnahme gleichwohl auf die Nahverkehrszüge und die Fördefähren begrenzen.

Vor Ort in Kiel, Lübeck oder Flensburg

Fachschaftspräsenz endlich demokratisieren

Der RCDS Kiel fordert:

  • Jeder Student muss von seiner Fachschaft ohne Einschränkungen vertreten werden und daher auf demokratischem Wege auch uneingeschränkten Einfluss auf ihre Zusammensetzung nehmen können.
  • Die „Organisationssatzung der Studierendenschaft der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel“ vom 11. Januar 2017 soll folgendermaßen geändert werden:
  • Studenten, die in mehr als einem Studienfach an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eingeschrieben sind, müssen automatisch Mitglied aller sie repräsentierenden Fachschaften sein. Zu diesem Zwecke soll §24 der Satzung entsprechend angepasst werden.
  • Soweit eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften infrage kommt, müssen ihre Mitglieder für alle Fachschaftsvertretungen gleichberechtigt automatisch das aktive Wahlrecht erhalten. Zu diesem Zwecke soll §24 der Satzung entsprechend angepasst werden.
  • Soweit eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften infrage kommt, soll das passive Wahlrecht weiterhin nur für eine einzige Fachschaft zur Zeit gewährt werden; die Mitglieder einer Fachschaft sollen also das aktive Wahlrecht all ihrer Fachschaftsvertretungen erhalten, nicht jedoch Vertreter zweier oder mehrerer Fachschaften zum gleichen Zeitpunkt werden dürfen. Zu diesem Zwecke soll §24 der Satzung entsprechend angepasst werden.
  • Die Fraktion des Kieler RCDS wird sich im Studentenparlament der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für dieses Ziel einsetzen.
  • Der finanzielle Beitrag, den die Fachschaften pro Student erhalten, muss entsprechend auf beide Fachschaften paritätisch aufgeteilt werden

Parkplatzsituation an der CAU entschärfen

  • Die Höchstparkdauer auf den Parkstreifen an beiden Seiten der Olshausenstraße muss an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr auf maximal 8 Stunden begrenzt werden!

Große Teile der Parkstreifen entlang der Olshausenstraße werden aktuell dazu genutzt, um dort Anhänger, Wohnmobile oder andere KFZ dauerhaft abzustellen. Zur Entschärfung der angespannten Parkplatzsituation in Campusnähe ist es jedoch erstrebenswert, diese zentral gelegene Parkmöglichkeit für die Angehörigen der Universität besser nutzbar zu machen und Dauerparkplätze in weniger zentral gelegene Stadtbereiche auszulagern. So lassen sich ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mehr Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Universitätsgebäuden für Studenten nutzbar machen, die auf das Pendeln mit dem Auto angewiesen sind. Die Höchstparkdauer von 6 Stunden an Werktagen hält der Antragssteller an dieser Stelle für sinnvoll, da erfahrungsgemäß fast alle Lehrveranstaltungen eine Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten und diese Regelung ausreichen dürfte, um die Parkplatzsituation auch am Wochenende zu entspannen, sodass Pendler ohne lange Parkplatzsuche die Bibliothek besuchen können.

Fahrradverkehr effektiv fördern

  • Die vorhandenen aber oftmals schlecht befahrbaren Fahrradwege in Kiel müssen dringend saniert werden
  • An beliebten Zielorten innerhalb der Stadt und auf dem Campus der CAU sollten vermehrt platzsparende, überdachte sogenannte „Doppelstock Fahrradparker“ gebaut werden.

Die Kieler Fahrradwege sind durch schwere Belagsschäden vielerorts in einem desolaten Zustand und können kaum noch angenehm befahren werden. Oft werden Fahrradfahrer zur Umgehung dieses Problems auf die Straße umgeleitet, was oft mit unnötigen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer verbunden ist, oder sogenannte „Protected Bike Lanes“ auf der Straße oder ehemaligen Parkstreifen eingerichtet, obwohl der Platz für einen Radweg bereits vorhanden ist. Hier sollte weniger verschwenderisch mit dem begrenzten Raum umgegangen und bereits vorhandene Fahrradwege schnellstmöglich saniert und nötigenfalls verbreitert werden.

Der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad im innerstädtischen Verkehr wird deutlich attraktiver, wenn durch zahlreiche sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe des Zielortes der Fußweg und damit die Wegzeit auf ein Minimum reduziert werden kann. Überdachte Doppelstock Fahrradparker, wie sie bereits zum Beispiel an der Reventlouwiese zu finden sind, sind deutlich platzsparender im Vergleich zu Fahrradbügeln und bieten zudem den Vorteil des Schutzes vor Regen. Diese sollten auch vermehrt auf dem Campus der CAU etabliert werden, da die aktuellen Fahrradbügel auf dem Campus erfahrungsgemäß den Lack der Fahrräder zerkratzen und zudem sehr große Flächen einnehmen, die durch die Verwendung von Doppelstock Fahrradparkern eingespart und anderweitig genutzt werden könnten.